Nutzungsbedingungen für Bergführer im Portal von Mountain Spirit
Fassung terms-v1-2026-08, gültig ab 27.07.2026
1. Wer diesen Vertrag schließt
Diese Bedingungen gelten zwischen der Mountain Spirit SNC di Plattner Guenther & C., Zwölfmalgreiner Straße 8B, 39100 Bozen (BZ), MwSt-Nr. IT02414740213, im Folgenden Mountain Spirit, und der selbständigen Bergführerin oder dem selbständigen Bergführer, die oder der ein Konto im Bergführer-Portal anlegt, im Folgenden Bergführer. Das Portal richtet sich ausschließlich an Personen, die den Beruf gewerblich ausüben. Es ist kein Angebot an Verbraucher.
Das Portal steht nicht jedem offen. Zugang erhält, wer mit Mountain Spirit eine Partnerschaft eingegangen ist. Eine Registrierung ohne bestehende Partnerschaft begründet keinen Anspruch auf Freigabe des Profils.
2. Was Mountain Spirit leistet und was nicht
Mountain Spirit betreibt eine Plattform, auf der Bergführer sich und ihre Touren und Kurse darstellen können und über die Gäste unverbindliche Anfragen stellen können. Mountain Spirit stellt den Kontakt her. Mountain Spirit ist weder Reiseveranstalter noch Reisevermittler im Sinne des Codice del Turismo, schuldet keine Bergführerleistung und tritt nicht als Vertreter des Bergführers gegenüber dem Gast auf. Mountain Spirit schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform und darf sie für Wartung, Änderungen oder Weiterentwicklung vorübergehend einschränken.
3. Voraussetzungen für die Nutzung
Der Bergführer sichert bei der Registrierung zu und hält während der gesamten Laufzeit ein:
- Er besitzt die staatlich anerkannte Berufsbefähigung als Berg- und Skiführer oder als Aspirant-Bergführer nach den geltenden Vorschriften, in Südtirol nach dem Landesgesetz vom 13. Dezember 1991, Nr. 33 und der zugehörigen Durchführungsverordnung, in Italien nach dem Gesetz vom 2. Jänner 1989, Nr. 6, oder eine gleichwertige, in Italien anerkannte ausländische Befähigung.
- Er ist im zuständigen Berufsverzeichnis eingetragen, in Südtirol bei der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer, und die Eintragung ist nicht ausgesetzt oder gelöscht.
- Er unterhält eine gültige Berufshaftpflichtversicherung für die von ihm angebotenen Tätigkeiten, mit einer Deckungssumme, die den berufsrechtlichen Anforderungen mindestens entspricht.
- Er verfügt über die für seine Tätigkeit erforderlichen steuerlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen, insbesondere eine gültige MwSt-Nummer, soweit gesetzlich verlangt.
- Gegen ihn liegt kein Berufsverbot und keine noch laufende berufsrechtliche Sperre vor.
4. Nachweise
Der Bergführer hält die Nachweise zu Punkt 3 bereit, mindestens die Bestätigung der Eintragung im Berufsverzeichnis und den Nachweis der Haftpflichtversicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer. Mountain Spirit darf diese Nachweise jederzeit anfordern und ihre Echtheit bei der zuständigen Stelle prüfen. Der Bergführer legt sie auf Verlangen binnen 14 Tagen vor.
Ein Hochladen der Nachweise im Portal ist möglich, aber nicht Voraussetzung der Registrierung. Mountain Spirit nimmt ausschließlich Bergführer auf, mit denen bereits eine Partnerschaft besteht, und stützt die Freigabe auf diese Partnerschaft. Eine Prüfung der Berufsbefähigung durch Mountain Spirit findet damit nicht statt und wird auch nicht geschuldet. Die Verantwortung für das Vorliegen aller Voraussetzungen aus Punkt 3 trägt allein der Bergführer.
Der Bergführer teilt Mountain Spirit unverzüglich mit, wenn eine der Voraussetzungen aus Punkt 3 wegfällt, insbesondere bei Erlöschen des Versicherungsschutzes oder bei Streichung aus dem Berufsverzeichnis. In diesem Fall wird das Profil sofort aus der öffentlichen Darstellung genommen.
5. Wahrheitspflicht bei allen Angaben
Alle Angaben des Bergführers zu seiner Person, seiner Qualifikation, seinen Sprachen, Regionen, Schwerpunkten, Touren, Schwierigkeitsgraden, Dauern, Gruppengrößen und Preisen müssen richtig, vollständig und aktuell sein. Preise sind als tatsächlich verlangte Preise anzugeben, einschließlich der Angabe, ob Umsatzsteuer enthalten ist und was im Preis nicht enthalten ist. Irreführende Angaben zu Sicherheit, Schwierigkeit oder erforderlicher Erfahrung sind unzulässig. Der Bergführer korrigiert unrichtig gewordene Angaben unverzüglich selbst.
6. Inhalte und Bilder
Der Bergführer lädt Texte und Bilder selbst hoch. Er sichert zu, dass er an allen hochgeladenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt, insbesondere die Urheberrechte oder die entsprechenden Nutzungsrechte, und dass abgebildete Personen der Veröffentlichung zugestimmt haben. Bilder Dritter, Bilder aus Bilddatenbanken ohne passende Lizenz und Bilder, die andere Touren als die eigenen zeigen, sind unzulässig.
Der Bergführer räumt Mountain Spirit an den hochgeladenen Inhalten ein einfaches, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, beschränkt auf den Zweck, das Profil und die Touren auf den Seiten von Mountain Spirit darzustellen, sie in Suchmaschinen auffindbar zu machen und sie in den Kanälen von Mountain Spirit zu bewerben. Mountain Spirit darf Bilder technisch anpassen, also zuschneiden, skalieren und komprimieren, ohne den Aussagegehalt zu verändern. Das Nutzungsrecht endet mit der Löschung des Kontos, mit einer Übergangsfrist von 30 Tagen für bereits ausgelieferte Kopien, Caches und Suchmaschinen-Indizes, auf die Mountain Spirit keinen unmittelbaren Zugriff hat.
Stellt sich heraus, dass ein Inhalt Rechte Dritter verletzt, entfernt Mountain Spirit ihn und der Bergführer stellt Mountain Spirit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung entstehen.
7. Freigabevorbehalt
Profile und Touren werden erst öffentlich sichtbar, nachdem Mountain Spirit sie geprüft und freigegeben hat. Mountain Spirit entscheidet über die Freigabe nach eigenem Ermessen und ist nicht verpflichtet, ein Profil oder eine Tour freizugeben. Eine Ablehnung wird begründet. Mountain Spirit darf freigegebene Inhalte jederzeit wieder aus der öffentlichen Darstellung nehmen, wenn sie gegen diese Bedingungen, gegen geltendes Recht oder gegen die Qualitätsanforderungen von Mountain Spirit verstoßen. Mountain Spirit darf redaktionelle Kürzungen und sprachliche Korrekturen vornehmen, ohne den Inhalt sachlich zu verändern. Die Prüfung durch Mountain Spirit ersetzt keine eigene Prüfung des Bergführers und begründet keine Verantwortung von Mountain Spirit für die Richtigkeit der Angaben.
8. Keine Vermittlungsgarantie
Mountain Spirit schuldet keinen bestimmten Erfolg. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Anfragen, auf Anfragen überhaupt, auf eine bestimmte Platzierung in Listen oder Suchergebnissen oder auf eine bestimmte Sichtbarkeit. Mountain Spirit gestaltet Reihenfolge und Darstellung frei und darf sie jederzeit ändern.
9. Umgang mit Anfragen und Gastdaten
Mountain Spirit leitet Anfragen von Gästen an den Bergführer weiter. Der Bergführer ist für diese personenbezogenen Daten eigener Verantwortlicher nach der Verordnung (EU) 2016/679. Es gelten ergänzend die Datenschutzklauseln der Kooperationsvereinbarung, die Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses sind. Insbesondere darf der Bergführer die Daten des Gastes ausschließlich zur Beantwortung der jeweiligen Anfrage verwenden und nicht für Werbung.
Der Bergführer beantwortet eine Anfrage binnen 24 Stunden. Kann er in dieser Zeit noch keine inhaltliche Antwort geben, etwa weil er auf Tour ist, genügt eine kurze Zwischennachricht mit einem Hinweis, wann er sich meldet.
10. Vertragsverhältnis mit dem Gast und Haftung
Der Vertrag über die Durchführung einer Tour oder eines Kurses kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem Bergführer zustande. Mountain Spirit wird nicht Vertragspartei, schuldet dem Gast keine Leistung und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung, für die Sicherheit, für die Auswahl der Route, für die Beurteilung der Verhältnisse, für die Eignung der Teilnehmer oder für Absagen und Verschiebungen.
Der Bergführer trägt die alleinige fachliche und rechtliche Verantwortung für seine Leistungen. Er stellt Mountain Spirit von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Durchführung seiner Leistungen, aus dem Fehlen einer erforderlichen Befähigung oder Versicherung oder aus unrichtigen Angaben in seinem Profil entstehen.
Mountain Spirit haftet gegenüber dem Bergführer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist, insbesondere bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für entgangenen Gewinn und für mittelbare Schäden aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Plattform haftet Mountain Spirit nicht.
11. Verstöße und Sperrung
Mountain Spirit darf ein Profil, einzelne Touren oder das gesamte Konto vorübergehend sperren oder aus der öffentlichen Darstellung nehmen, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass
- eine Voraussetzung aus Punkt 3 nicht oder nicht mehr vorliegt,
- Angaben unrichtig oder irreführend sind,
- Rechte Dritter an Inhalten verletzt werden,
- Gastdaten entgegen Punkt 9 verwendet werden, insbesondere für Werbung,
- sich Gäste wiederholt und begründet über den Bergführer beschweren,
- die Sicherheit von Gästen gefährdet wurde,
- gegen geltendes Recht verstoßen wurde.
Mountain Spirit teilt die Sperrung mit und nennt den Grund. Der Bergführer erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen, außer bei Gefahr für die Sicherheit von Gästen oder bei einem offensichtlichen und schweren Verstoß, in diesen Fällen wirkt die Sperrung sofort. Nach Ausräumung des Grundes wird die Sperrung aufgehoben. Bei einem schweren oder wiederholten Verstoß darf Mountain Spirit das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
12. Laufzeit, Kündigung und Löschung des Kontos
Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können es jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Bergführer kann sein Konto jederzeit selbst im Portal löschen. Löscht er es selbst, geschieht alles sofort und in einem Vorgang: das Profil und alle Touren werden im Shop nicht nur ausgeblendet, sondern samt der dazu hochgeladenen Bilder gelöscht, so dass auch die Bilddateien nicht mehr über eine Adresse abrufbar sind, und die Kontodaten, die Bilder und die Nachweise werden aus der Datenbank und dem Dateispeicher entfernt. Kündigt eine der beiden Seiten, ohne dass der Bergführer sein Konto selbst löscht, nimmt Mountain Spirit das Profil und alle Touren binnen 7 Tagen aus der öffentlichen Darstellung und löscht die Kontodaten, die hochgeladenen Bilder und die Nachweise binnen 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Anfragen von Gästen, die bereits übermittelt wurden, bleiben davon unberührt und werden nach der allgemeinen Frist von 12 Monaten gelöscht. Der Bergführer bleibt für die bei ihm gespeicherten Gastdaten selbst verantwortlich und löscht sie nach den Vorgaben der Kooperationsvereinbarung.
Weil für die Nutzung des Portals kein Entgelt anfällt (Punkt 13), entsteht zwischen Mountain Spirit und dem Bergführer kein Beleg, der nach Art. 2220 Codice Civile zehn Jahre aufzubewahren wäre. Über die oben genannten Fristen hinaus werden die Daten des Bergführers deshalb nicht aufbewahrt. Führt Mountain Spirit später ein Entgelt ein, gilt für die dann entstehenden Buchhaltungsunterlagen die gesetzliche Frist, und dieser Punkt wird entsprechend angepasst.
13. Vergütung
Die Nutzung des Portals ist für den Bergführer unentgeltlich. Mountain Spirit erhebt weder eine Gebühr noch eine Provision, weder auf Anfragen noch auf zustande gekommene Touren. Für die Abwicklung und die Bezahlung der Tour ist ausschließlich der Bergführer zuständig, Mountain Spirit ist daran nicht beteiligt und rechnet nichts ab.
Führt Mountain Spirit künftig ein Entgelt ein, wird dieser Punkt vorher vollständig neu gefasst und den Bergführern nach Punkt 14 mitgeteilt. Bis dahin besteht kein Zahlungsanspruch von Mountain Spirit aus diesem Vertragsverhältnis.
14. Änderungen dieser Bedingungen
Mountain Spirit darf diese Bedingungen ändern. Änderungen werden dem Bergführer mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht er nicht vor Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht er, endet das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache
Es gilt italienisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bozen.
Diese Bedingungen liegen auf Deutsch, Italienisch und Englisch vor. Bei Abweichungen zwischen den Fassungen ist die italienische Fassung maßgeblich, weil italienisches Recht gilt und ein italienisches Gericht entscheidet.
16. Gesonderte Zustimmung nach Art. 1341 Absatz 2 Codice Civile
Der Bergführer bestätigt gesondert, also mit einer zweiten, eigenen Zustimmung, dass er die folgenden Klauseln gelesen hat und ihnen zustimmt:
Punkt 7 (Freigabevorbehalt und Recht, Inhalte wieder aus der öffentlichen Darstellung zu nehmen), Punkt 8 (keine Vermittlungsgarantie, freie Gestaltung der Reihenfolge), Punkt 10 Absatz 2 und 3 (Freistellung von Ansprüchen Dritter, Beschränkung der Haftung von Mountain Spirit), Punkt 11 (Sperrung und fristlose Kündigung), Punkt 12 Absatz 1 (Kündigung ohne Angabe von Gründen), Punkt 14 (einseitige Änderung dieser Bedingungen) und Punkt 15 (ausschließlicher Gerichtsstand Bozen).
Das Portal holt diese Zustimmung über ein zweites, nicht vorausgewähltes Feld ein und speichert sie mit Zeitpunkt und Fassungskennung getrennt von der Zustimmung zu Punkt 1 bis 15.