Fassung mietbedingungen-v5-2026-09 · Stand 19.09.2026 · Fassung für Verbraucher
1. Wer diesen Vertrag schließt
Diese Bedingungen gelten zwischen der Mountain Spirit SNC di Plattner Günther & C., Zwölfmalgreiner Straße 8B, 39100 Bozen (BZ), MwSt-Nr. IT02414740213, im Folgenden Mountain Spirit, und der Person, die die Ausrüstung mietet, im Folgenden Mieter.
Diese Fassung gilt für Verbraucher. Die Vermietung an Unternehmen, etwa Bergführer, Alpinschulen, Vereine und Hotels, fällt nicht unter diese Bedingungen und wird im Geschäft gesondert vereinbart.
2. Was vermietet wird
Gegenstand ist die Miete beweglicher Sachen nach Art. 1571 Codice Civile.
Vermietet wird ein bestimmtes Einzelstück; seine Inventarnummer steht im Mietvertrag. Mountain Spirit darf ein Stück vor der Übergabe durch ein gleichwertiges ersetzen; der Austausch wird festgehalten.
3. Zwei Schritte: Buchung und Übergabe
Die Buchung im Internet ist eine Reservierung und noch nicht der Mietvertrag. Der Mietvertrag kommt bei der Übergabe im Store zustande, wenn die Stücke feststehen, eine nötige Einstellung vorgenommen und der Vertrag unterschrieben ist. Übergabe und Rückgabe finden ausschließlich im Geschäft von Mountain Spirit in Bozen statt; Mietausrüstung wird nicht versendet.
Bei der Onlinebuchung wird der volle Mietpreis sofort bezahlt; er ist ein acconto und keine caparra confirmatoria nach Art. 1385 c.c. Wird im Store gemietet, ist der Mietpreis bei der Übergabe zu zahlen.
4. Was Mountain Spirit leistet
Mountain Spirit übergibt die Ausrüstung in gutem Instandhaltungszustand und für den vereinbarten Gebrauch geeignet, hält sie während der Mietzeit in diesem Zustand und gewährleistet den ungestörten Gebrauch nach Art. 1575 Nr. 1, 2 und 3 c.c. Für Mängel der Mietsache gelten Art. 1578, 1579 und 1580 c.c.
Abweichend von Art. 1576 Abs. 2 c.c. trägt Mountain Spirit die Kosten der Erhaltung und der gewöhnlichen Instandhaltung, darunter Wachs, Kanten, Belag, Nachspannen und Reinigung. Der Mieter schuldet dafür nichts.
5. Was der Mieter leistet
Der Mieter gebraucht die Ausrüstung zu dem im Vertrag bestimmten Zweck und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Menschen und zahlt den Mietpreis zu den vereinbarten Terminen nach Art. 1587 c.c. Nach Art. 1588 Abs. 1 c.c. haftet er für Verlust und Verschlechterung der Sache während der Mietzeit, wenn er nicht beweist, dass sie aus einem ihm nicht zuzurechnenden Grund eingetreten sind.
Der Mieter gibt die Ausrüstung nicht an Dritte weiter und vermietet sie nicht weiter. Lässt er dennoch andere die Sache gebrauchen, auch nur vorübergehend, haftet er nach Art. 1588 Abs. 2 c.c. für Verlust und Verschlechterung, die diese verursachen.
Mountain Spirit darf den Vertrag beenden und die Ausrüstung sofort zurückverlangen bei vertragswidrigem Gebrauch, bei Weitergabe an Dritte und bei Zahlungsverzug. Außer bei Gefahr für Personen fordert Mountain Spirit den Mieter vorher auf, den Zustand innerhalb einer angemessenen Frist abzustellen.
6. Übergabe und Übergabeprotokoll
Bei der Übergabe wird der Zustand jedes Stücks schriftlich festgehalten. Dieses Protokoll ist die descrizione nach Art. 1590 Abs. 1 c.c. und der Vergleichsmaßstab für die Rückgabe. Fehlt eine solche Beschreibung, wird nach Art. 1590 Abs. 2 c.c. vermutet, dass der Mieter die Sache in gutem Instandhaltungszustand erhalten hat.
Beanstandungen zum Zustand der Ausrüstung sind bei der Übergabe zu erheben und werden im Protokoll vermerkt; andernfalls gilt der protokollierte Zustand. Mängel, die bei einer üblichen Durchsicht nicht erkennbar sind, bleiben davon unberührt.
7. Rückgabe und Rücknahmeprotokoll
Der Mieter gibt die Ausrüstung im Geschäft von Mountain Spirit in Bozen zum vereinbarten Zeitpunkt in dem Zustand zurück, in dem er sie erhalten hat, abzüglich der Abnutzung aus dem vertragsgemäßen Gebrauch nach Art. 1590 Abs. 1 c.c.
Bei der Rücknahme wird der Zustand erneut festgehalten. Der Mieter darf anwesend sein und Einwendungen erheben, die vermerkt werden. Die Rückgabe der Ausrüstung ist für sich genommen keine Anerkennung der Schadensfreiheit.
Zurückzugeben ist zu der bei der Buchung gewählten Uhrzeit. Eine Stunde darüber ist ohne Aufpreis; danach zählt der angefangene Tag als weiterer Miettag.
8. Verspätete Rückgabe
Der Mieter, der mit der Rückgabe in Verzug ist, schuldet den vereinbarten Mietpreis bis zur Rückgabe und daneben den Ersatz des weiteren Schadens nach Art. 1591 c.c., insbesondere einer bereits von anderen gebuchten Vermietung, die wegen der Verspätung nicht bedient werden kann; der Schaden wird belegt. Darüber hinaus wird kein Zuschlag erhoben.
9. Abnutzung und Alterung
Abnutzung aus dem vertragsgemäßen Gebrauch ist nach Art. 1590 Abs. 1 c.c. nie zu ersetzen. Für Untergang und Verschlechterung durch Alterung haftet der Mieter nach Art. 1590 Abs. 3 c.c. nicht.
Abnutzung ist etwa eine gleichmäßig stumpfe Kante oder ein Fell mit nachlassender Klebkraft; ein Schaden ist etwa ein Schnitt im Fell, ein Kantenausbruch oder ein gebrochenes Bauteil.
10. Schäden: wie abgerechnet wird
Abgerechnet wird in dieser Reihenfolge: Reparatur nach Voranschlag oder Rechnung; ersatzweise der Preis aus der im Store ausgehängten Liste der Einzelteile; fehlt beides, der Zeitwert des Stücks.
Der geschuldete Betrag übersteigt in keinem Fall den Zeitwert des beschädigten Stücks, auch wenn die Reparatur teurer wäre. Der Zeitwert wird im Einzelfall bestimmt. Eine Pauschale wird nicht erhoben.
Der Mieter erhält den geforderten Betrag und dessen Begründung schriftlich, spätestens 14 Tage nach der Rückgabe. Mountain Spirit stellt den Schaden nicht einseitig verbindlich fest; der Mieter kann dem Betrag widersprechen, und der Rechtsweg bleibt offen.
11. Verlust und Diebstahl
Der Mieter verwahrt die Ausrüstung so, dass sie nicht abhandenkommt, und lässt sie nicht unbeaufsichtigt an allgemein zugänglichen Orten zurück.
Einen Diebstahl meldet der Mieter Mountain Spirit innerhalb von 24 Stunden, erstattet Anzeige bei der Polizei und übermittelt Mountain Spirit das Aktenzeichen innerhalb von 3 Tagen. Verstreichen diese Fristen ohne Meldung und ohne Aktenzeichen, wird der Fall als Verlust behandelt.
Bei Verlust gilt Punkt 10.
12. Kaution
Derzeit wird keine Kaution verlangt. Führt Mountain Spirit eine Kaution ein, steht ihre Höhe vor der Buchung und im Mietvertrag; sie ist ein deposito cauzionale und keine caparra nach Art. 1385 c.c., wird nach beanstandungsfreier Rückgabe sofort freigegeben, und ein Einbehalt ist nur beziffert und belegt zulässig.
Mountain Spirit darf die Ausgabe der Ausrüstung verweigern, solange Mietpreis und Kaution nicht gestellt sind.
13. Sicherheit der Ausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung wird nach den Vorgaben des Herstellers geprüft und die Prüfung protokolliert; ein Stück ohne bestandene und gültige Prüfung wird nicht ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt durch eine namentlich angemeldete Person des Personals.
Für Klettersteigsets gilt der vom Hersteller angegebene Gewichtsbereich; außerhalb dieses Bereichs wird das Set nicht ausgegeben.
14. Skibindung und Einstellprotokoll
Die Angaben zu Gewicht, Größe, Sohlenlänge, Alter und Fahrertyp werden im Store erhoben, nur bei Material mit einstellbarer Bindung. Die Einstellung nimmt Mountain Spirit im Store vor, nach der Norm ISO 11088; sie wird protokolliert, und das Protokoll ist Anlage zum Mietvertrag.
Der Mieter bestätigt seine Angaben gesondert. Unrichtige Angaben wirken sich auf das Auslöseverhalten der Bindung aus.
Der Mieter verändert die Einstellung nicht selbst. Eine nachträgliche Änderung nimmt Mountain Spirit vor und protokolliert sie.
15. LVS-Gerät, Schaufel und Sonde
LVS-Gerät, Schaufel und Sonde werden nach Art. 26 Abs. 2 D.lgs. 40/2021 nur zusammen vermietet. Bei der Ausgabe werden Funktion und Batteriezustand geprüft und protokolliert.
16. Anleitung, Herstellerangaben, Sturzmeldung
Die Gebrauchsanleitung wird vor der Verwendung auf Deutsch, Italienisch und Englisch ausgehändigt. Mountain Spirit führt zu jedem Stück die Herstellerangaben und die Seriennummer und nennt sie nach Art. 114 ff. Codice del Consumo auf Verlangen.
Der Mieter meldet einen Sturz oder eine außergewöhnliche Belastung auch dann, wenn an der Ausrüstung nichts zu sehen ist. Die Meldung ist kostenfrei und löst für sich genommen keine Forderung aus.
17. Hinweise für den Berg- und Wintersport
Auf Skipisten müssen Personen unter achtzehn Jahren nach Art. 17 D.lgs. 40/2021 einen Schutzhelm tragen.
Wer Skipisten benutzt, muss nach Art. 30 D.lgs. 40/2021 eine Haftpflichtversicherung haben. Mountain Spirit vermittelt keine Versicherungen.
Mountain Spirit empfiehlt für Touren im Gebirge die Begleitung durch einen staatlich geprüften Bergführer. Bergführer vermittelt Mountain Spirit unter mountainspirit.it/pages/bergfuehrer.
Diese Hinweise sind keine Beratung. Die Beurteilung der Verhältnisse, der Route und des eigenen Könnens bleibt beim Mieter.
18. Buchung, Stornierung, Widerruf
Eine Buchung kann bis 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit kostenfrei storniert werden, mit Erstattung des vollen Betrags. Danach wird die Hälfte des Mietpreises einbehalten, bei Nichtabholung ohne Absage der volle Mietpreis.
Storniert Mountain Spirit eine Buchung, wird der gesamte gezahlte Betrag erstattet; mehr ist nicht geschuldet.
Bis 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit lässt sich die Buchung einmal kostenfrei verschieben, sofern die Ausrüstung im neuen Zeitraum frei ist. Eine gesonderte Wetterregel besteht nicht.
Für die Onlinebuchung besteht kein Widerrufsrecht nach Art. 59 Abs. 1 lit. n) Codice del Consumo, weil die Miete für einen bestimmten Zeitraum gebucht wird; es gilt die Stornostaffel dieses Punktes.
19. Ausweis und Datenschutz
Vor der Übergabe der Ausrüstung stellt Mountain Spirit die Identität des Mieters anhand eines gültigen Ausweisdokuments fest. Dafür lädt der Mieter ein Foto der Vorderseite seines Ausweisdokuments hoch, beim Selbstcheckin im Store oder online vor der Unterschrift dieses Vertrags. Ohne dieses Foto wird die Ausrüstung nicht übergeben.
Das Dokument ist das der volljährigen Person, die den Vertrag unterschreibt; Ausweise Minderjähriger werden nicht hochgeladen. Vor dem Foto darf der Mieter die Dokumentnummer und die Zugangsnummer des Chips (CAN) abdecken; lesbar bleiben müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Lichtbild und Ablaufdatum.
Das Foto dient allein der Feststellung, wer Vertragspartner ist, und dem Nachweis im Fall eines Schadens, eines Verlusts oder einer Nichtrückgabe der Ausrüstung. Es wird weder mit Gesichtserkennung noch mit maschinellem Auslesen verarbeitet und zu keinem anderen Zweck verwendet. Es liegt in einem nicht öffentlichen Speicher in der Europäischen Union; einsehen können es nur berechtigte Mitarbeiter von Mountain Spirit, und jede Einsicht wird protokolliert. Im Fall eines Schadens, eines Verlusts oder einer Nichtrückgabe darf es, soweit erforderlich, an Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht und an den von Mountain Spirit beauftragten Rechtsanwalt weitergegeben werden.
Das Foto wird 30 Tage nach der Rückgabe der Ausrüstung gelöscht, kommt keine Miete zustande, 30 Tage nach dem Hochladen. Ist Ausrüstung beschädigt, verloren oder nicht zurückgegeben, bleibt es bis zur Klärung des Falls gespeichert, bei einem Gerichtsverfahren bis zu dessen Abschluss. Der Mieter kann jederzeit die Löschung des Fotos nach Art. 17 der Verordnung (EU) 2016/679 verlangen; ist kein Fall eines Schadens, eines Verlusts oder einer Nichtrückgabe offen, wird es sofort gelöscht. Die Nummer des Dokuments wird nicht gesondert festgehalten.
Die Informationen nach Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679, einschließlich Rechtsgrundlage und Widerspruchsrecht, stehen beim Hochladen des Fotos und im Abschnitt „Vermietung von Ausrüstung" der Datenschutzerklärung. Die Angaben nach Punkt 14 dienen nur der Einstellung der Bindung und werden nicht anderweitig ausgewertet.
Von der Unterschrift wird allein der geometrische Strichverlauf gespeichert; Druck, Geschwindigkeit und andere Merkmale der Schreibbewegung werden nicht erfasst.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache, Fassung
Es gilt italienisches Recht. Gegenüber Verbrauchern wird kein vom Gesetz abweichender Gerichtsstand vereinbart.
Maßgeblich ist die italienische Fassung. Daneben gilt Art. 35 Codice del Consumo: im Zweifel gilt die für den Verbraucher günstigste Auslegung.
Die Kennung der angezeigten und angenommenen Fassung steht im Mietvertrag. Spätere Fassungen wirken nicht auf bereits geschlossene Verträge.
21. Gesonderte Zustimmung nach Art. 1341 Absatz 2 Codice Civile
Der Mieter bestätigt gesondert, also mit einer zweiten, eigenen Zustimmung, dass er die folgenden Klauseln gelesen hat und ihnen zustimmt:
Punkt 5 Absatz 2 (Verbot der Weitergabe an Dritte und Haftung für Personen, denen die Ausrüstung überlassen wird), Punkt 5 Absatz 3 (Recht von Mountain Spirit, den Vertrag zu beenden und die Ausrüstung sofort zurückzuverlangen), Punkt 6 Absatz 2 (Pflicht, Beanstandungen bei der Übergabe zu erheben), Punkt 8 (Pflicht, den Mietpreis bis zur tatsächlichen Rückgabe zu zahlen), Punkt 11 Absatz 2 (Melde- und Anzeigepflicht bei Diebstahl, Fristen und Folgen ihrer Versäumung) und Punkt 12 Absatz 2 (Recht, die Ausgabe bis zur Zahlung des Mietpreises und zur Stellung der Kaution zu verweigern).
Die Zustimmung wird über ein zweites, nicht vorausgewähltes Feld eingeholt, getrennt von der Zustimmung zu den Punkten 1 bis 20, und mit Zeitpunkt und Fassungskennung getrennt gespeichert.
Diese gesonderte Zustimmung ändert nichts daran, dass missbräuchliche Klauseln gegenüber Verbrauchern nach Art. 36 Codice del Consumo unwirksam bleiben.